Welche Möglichkeiten gibt es, um Edelmetalle zu vererben?
H2 VAR:Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Edelmetalle zu vererben: 1. Testament: Sie können in Ihrem Testament festlegen, wer Ihre Edelmetalle erben soll. Dabei können Sie genau angeben, welche Art von Edelmetallen und in welcher Form diese vererbt werden sollen. 2. Schenkung zu Lebzeiten: Sie können Ihre Edelmetalle bereits zu Lebzeiten an Ihre Erben verschenken. Hierbei sollten Sie jedoch beachten, dass Schenkungen unter Umständen steuerliche Auswirkungen haben können. 3. Erbvertrag: Ein Erbvertrag ermöglicht es Ihnen, bereits zu Lebzeiten verbindliche Vereinbarungen über die Vererbung Ihrer Edelmetalle zu treffen. Dies bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Wünsche genau festzulegen und mögliche Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden. Bei der Vererbung von Edelmetallen ist es wichtig, einen vertrauenswürdigen und erfahrenen Anbieter an seiner Seite zu haben. Bei Rheingold Edelmetall AG haben Sie den optimalen Partner gefunden, der Ihnen bei allen Fragen rund um die Vererbung von Edelmetallen kompetent zur Seite steht. Besuchen Sie unsere Website, um mehr über unsere Dienstleistungen zu erfahren. Kaufen Sie Ihre gewünschten Edelmetalle jetzt
Wie schnell und unkompliziert das geht, zeigt Ihnen unser Erklärvideo
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Edelmetalle zu vererben:
1. Testament: Sie können in Ihrem Testament festlegen, wer Ihre Edelmetalle erben soll. Dabei können Sie genau angeben, welche Art von Edelmetallen und in welcher Form diese vererbt werden sollen.
2. Schenkung zu Lebzeiten: Sie können Ihre Edelmetalle bereits zu Lebzeiten an Ihre Erben verschenken. Hierbei sollten Sie jedoch beachten, dass Schenkungen unter Umständen steuerliche Auswirkungen haben können.
3. Erbvertrag: Ein Erbvertrag ermöglicht es Ihnen, bereits zu Lebzeiten verbindliche Vereinbarungen über die Vererbung Ihrer Edelmetalle zu treffen. Dies bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Wünsche genau festzulegen und mögliche Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden.
Bei der Vererbung von Edelmetallen ist es wichtig, einen vertrauenswürdigen und erfahrenen Anbieter an seiner Seite zu haben. Bei Rheingold Edelmetall AG haben Sie den optimalen Partner gefunden, der Ihnen bei allen Fragen rund um die Vererbung von Edelmetallen kompetent zur Seite steht. Besuchen Sie unsere Website, um mehr über unsere Dienstleistungen zu erfahren.
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Welche Möglichkeiten gibt es, um Edelmetalle zu vererben: Die Rheingold Edelmetall AG ist bankenunabhängig und einer der größten Händler für Edelmetalle im Fürstentum Liechtenstein mit preiswerten Konditionen im Ankauf und Verkauf. Wir bieten an z.B. Goldbarren und Goldmünzen in verschiedenen Grössen wie z. B. 1 kg, 0.5kg, 250 g, 100 g, 50 g und 1 Unze. Nicht zuletzt bieten wir unseren Kunden am Standort Liechtenstein auch die physische Einlagerung im eigenen Zollfreilager beziehungsweise die Vermietung von Tresoren und Schliessfächern an.
Um ein Edelmetalldepot zu eröffnen,
müssen Sie nicht persönlich bei uns erscheinen.
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Weitere Onboardingoptionen und Zusatzdokumente

Sie möchten eine WEITERE PERSON für Ihr Edelmetalldepot bevollmächtigen
- Klicken Sie hier, für das Onboarding als Bevollmächtigter
- Füllen Sie das Zusatzdokument "Edelmetalldepot-Vollmacht"aus.
- Senden Sie vorab das unterfertigte Originaldokument per E-mail an [email protected] und in zweifacher Ausführung per Post an uns zurück.
Sie möchten einen PARTNERVERTRAG eröffnen
- Sie haben bereits erfolgreich ein Edelmetalldepot eröffnet
- Klicken Sie hier, um das Onboarding als Partner zu starten
- Für das Gemeinschaftsdepot, füllen Sie das Zusatzdokument "Edelmetalldepot-Vertrag"aus
- Senden Sie vorab das unterfertigte Originaldokument per E-mail an [email protected] und in zweifacher Ausführung per Post an uns zurück.
ZUSÄTZLICHE DOKUMENTE
- Preisliste für Edelmetalldepotgebühren
- Edelmetalldepot-Vertrag
- AGB
- Zusatzdokument: Edelmetalldepot-Informationsvollmacht
Benötigen Sie weitere Information, dann melden Sie sich doch per Mail an die [email protected]
Edelmetalle kaufen?
Welche Möglichkeiten gibt es, um Edelmetalle zu vererben - Weshalb Edelmetalle und die Vorteile eines Zollfreilagers
Sie interessieren sich für 'Welche Möglichkeiten gibt es, um Edelmetalle zu vererben'? Edelmetalle wie Gold, Silberbarren oder Platin zu kaufen ist nach wie vor ein elementarer Bestandteil der Vermögensbildung und bietet für Anleger dank zahlreicher Produkte genügend Raum für eine individuelle Vorgehensweise.
Weiter Details zu Welche Möglichkeiten gibt es, um Edelmetalle zu vererben bekommen Sie über eine unverbindliche Anfrage über unser Anfrageformular.
Wer als Privatanleger in physische Edelmetalle investiert, möchte sein Kapital natürlich nicht nur sicher wissen, sondern auch optimal anlegen. In der Schweiz haben wir zum Beispiel moderate 8 % Mehrwertsteuer und in Deutschland satte 19 Prozent.
Welche positive Aspekte hat ein Zollfreilager für Privatanleger?
Der grösste Gewinn, den Privatanleger durch ein Zollfreilager geniessen können, ist der steuer- und zollfreie Erwerb von Edelmetallen. Besonders wichtig ist dies natürlich bei Silber, Platin und Palladium, da so der Steuernachteil gegenüber Gold völlig ausgeglichen wird.Voraussetzung für die Steuer- und Zollfreiheit ist , dass sich die Edelmetalleauch im Zollfreilager befinden. Solange das so ist, können Sie Käufe und Verkäufe mehrwertsteuerfrei tätigen.
Aufgrund einer Systemumstellung können wir zurzeit keine Digitale Onboardings anbieten.
Für eine Eröffnung eines Edelmetalldepots können Sie uns gerne kontaktieren.
Zusätzliche Onboarding Möglichkeiten und weitere Dokumente
Sie möchten eine WEITERE PERSON für Ihr Edelmetalldepot bevollmächtigen
- füllen Sie das Zusatzdokument Edelmetalldepot-Vollmacht aus
- senden Sie das Originaldokument unterzeichnet vorab per E-Mail an die [email protected] und in zweifacher Ausführung per Post an uns zurück
Sie möchten einen PARTNERVERTRAG eröffnen
- Sie haben bereits ein Edelmetalldepot erfolgreich eröffnet
- füllen Sie das Zusatzdokument Edelmetalldepot-Vertrag als Gemeinschaftsdepot aus
- senden Sie das Originaldokument unterzeichnet vorab per E-Mail an die [email protected] und in zweifacher Ausführung per Post an uns zurück
ZUSÄTZLICHE DOKUMENTE
- Preisliste für Edelmetalldepotgebühren
- Edelmetalldepot-Vertrag
- AGB
- Zusatzdokument: Edelmetalldepot-Informationsvollmacht
Benötigen Sie weitere Information, dann melden Sie sich doch per Mail an die [email protected]

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