Verwahrung von Edelmetallen im regulierten Umfeld
Edelmetalle in physischer Form gelten traditionellerweise als beliebte Wert-aufbewahrungs- und Wertsicherungsmittel und als sichere Anlagen in stürmischen Zeiten an den Finanzmärkten. Die Rheingold Edelmetall AG bietet die beliebte Sammelverwahrung von Produkten aus Gold, Silber, Platin und Palladium im Edelmetalldepot an.
Dieses Edelmetalldepot unterliegt ab dem 01. Oktober 2021 dem liechtensteinischen Sorgfaltspflichtgesetz. Das bedeutet, dass alle Unterlagen und Informationen
- zum Vertragspartner,
- zu den wirtschaftlich Berechtigten sowie
- zur Mittelherkunft
vorliegen müssen.
Im Detail bedeutet dies, dass für alle Geschäftsbeziehungen folgende Informationen vorliegen bzw. in den internen Unterlagen zur Verfügung stehen müssen:
Anforderungen
Die Informationen müssen anhand von folgenden Dokumenten geprüft werden.
- die persönlichen Daten des Vertragspartners und alle wirtschaftlich Berechtigten müssen durch Einsichtnahme in seinen Reisepass oder ID-Karte und Wohnsitzbestätigung festgestellt werden.
- Handelt es sich beim Vertragspartner um eine juristische Person, so erfolgt die Prüfung mittels Handelsregisterauszuges.
Datenschutz
Liechtenstein setzt ebenfalls die sehr strengen EU-weiten Datenschutzregeln (DSGVO) um und garantiert somit bestmöglichen Schutz ihrer Daten. Auch unterliegt das Edelmetalldepot nicht den Bestimmungen des Automatischen Informationsaustausches und bietet somit weiterhin bestmöglichen Schutz Ihrer Privatsphäre.
Für weitere Fragen kontaktieren Sie uns
Rheingold Edelmetall AG
