Gibt es eine Mindestmenge an Edelmetallen, die ich lagern lassen muss?

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H2 VAR:Ja, es gibt keine Mindestmenge an Edelmetallen, die Sie bei uns lagern lassen müssen. Bei Rheingold Edelmetall AG sind wir stolz darauf, unseren Kunden maßgeschneiderte Lösungen anzubieten, unabhängig von der Menge an Edelmetallen, die sie besitzen. Sie haben den optimalen Anbieter für Ihr Anliegen gefunden. Goldmünzen noch heute erwerben oder anonym bei uns einlagern

Wie schnell und unkompliziert das geht, zeigt Ihnen unser Erklärvideo

Ja, es gibt keine Mindestmenge an Edelmetallen, die Sie bei uns lagern lassen müssen. Bei Rheingold Edelmetall AG sind wir stolz darauf, unseren Kunden maßgeschneiderte Lösungen anzubieten, unabhängig von der Menge an Edelmetallen, die sie besitzen. Sie haben den optimalen Anbieter für Ihr Anliegen gefunden.



Kaufen Sie Ihre gewünschten Edelmetalle noch heute

Gibt es eine Mindestmenge an Edelmetallen, die ich lagern lassen muss: Wir sind bankenunabhängig sowie einer der größten Händler für Edelmetalle in Liechtenstein mit guten Konditionen im Edelmetall Ankauf und Verkauf. Wir bieten an Gold, Silber, Platin und Palladium in verschiedenen Grössen wie bspw. 1 kg, 0.5kg, 250 g, 100 g, 50 g und 1 Unze. Zudem bietet die Rheingold Edelmetall AG ihren Kunden am Standort Liechtenstein ebenfalls die physische Einlagerung im eigenen Zollfreilager resp. die Vermietung von Tresoren an.

Um ein Edelmetalldepot zu eröffnen, müssen Sie nicht persönlich bei uns erscheinen.
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Weitere Onboardingoptionen und Zusatzdokumente



Sie möchten eine WEITERE PERSON für Ihr Edelmetalldepot bevollmächtigen

  1. Klicken Sie hier, für das Onboarding als Bevollmächtigter
  2. Füllen Sie das Zusatzdokument "Edelmetalldepot-Vollmacht"aus.
  3. Senden Sie vorab das unterfertigte Originaldokument per E-mail an [email protected] und in zweifacher Ausführung per Post an uns zurück.

Sie möchten einen PARTNERVERTRAG eröffnen

  1. Sie haben bereits erfolgreich ein Edelmetalldepot eröffnet
  2. Klicken Sie hier, um das Onboarding als Partner zu starten
  3. Für das Gemeinschaftsdepot, füllen Sie das Zusatzdokument "Edelmetalldepot-Vertrag"aus
  4. Senden Sie vorab das unterfertigte Originaldokument per E-mail an [email protected] und in zweifacher Ausführung per Post an uns zurück.

ZUSÄTZLICHE DOKUMENTE

  1. Preisliste für Edelmetalldepotgebühren
  2. Edelmetalldepot-Vertrag
  3. AGB
  4. Zusatzdokument: Edelmetalldepot-Informationsvollmacht

Benötigen Sie weitere Information, dann melden Sie sich doch per Mail an die [email protected]

Gibt es eine Mindestmenge an Edelmetallen, die ich lagern lassen muss - Weswegen Edelmetalle und die Vorteile eines Zollfreilagers

Sie interessieren sich für 'Gibt es eine Mindestmenge an Edelmetallen, die ich lagern lassen muss'? Edelmetalle wie Gold, Silberbarren oder Platin zu kaufen ist nach wie vor ein elementarer Bestandteil der Werbildung und bietet für Anleger dank zahlreicher Produkte genügend Raum für eine individuelle Herangehensweise.



Sonstige Informationen zu Gibt es eine Mindestmenge an Edelmetallen, die ich lagern lassen muss erhalten Sie über eine unverbindliche Kontaktanfrage über unser Anfrageformular.

Wer als Privatanleger in physische Edelmetalle investiert, möchte sein Kapital natürlich nicht nur sicher wissen, sondern auch optimal anlegen. Was bei Goldbarren und Goldmünzen meist reibungslos funktioniert, ist bei Weissmetallen wie Silberbarren, Platin und Palladium anders. In den meisten Staaten sind diese Weissmetalle im Gegensatz zu Gold nämlich mit der Mehrwertsteuer belegt.In der Schweiz haben wir bspw. moderate 8 Prozent Mehrwertsteuer und in Deutschland satte 19 %.

Welche Vorteile hat ein Zollfreilager für Anleger?
Der grösste positiver Aspekt, den Anleger durch ein Zollfreilager geniessen können, ist der steuer- und zollfreie Erwerb von Edelmetallen. Voraussetzung für die Steuer- und Zollfreiheit ist , dass sich die Edelmetalleauch im Zollfreilager befinden. Solange das so ist, können Sie Käufe und Verkäufe mehrwertsteuerfrei tätigen. Transaktionen sind dabei ebenso jederzeit ausführbar wie ein Antrag auf die Auslieferung der eingelagerten Weissmetalle.

Aufgrund einer Systemumstellung können wir zurzeit keine Digitale Onboardings anbieten.

Für eine Eröffnung eines Edelmetalldepots können Sie uns gerne kontaktieren.

Zusätzliche Onboarding Möglichkeiten und weitere Dokumente

Sie möchten eine WEITERE PERSON für Ihr Edelmetalldepot bevollmächtigen

  1. füllen Sie das Zusatzdokument Edelmetalldepot-Vollmacht aus
  2. senden Sie das Originaldokument unterzeichnet vorab per E-Mail an die [email protected] und in zweifacher Ausführung per Post an uns zurück

Sie möchten einen PARTNERVERTRAG eröffnen

  1. Sie haben bereits ein Edelmetalldepot erfolgreich eröffnet
  2. füllen Sie das Zusatzdokument Edelmetalldepot-Vertrag als Gemeinschaftsdepot aus
  3. senden Sie das Originaldokument unterzeichnet vorab per E-Mail an die [email protected] und in zweifacher Ausführung per Post an uns zurück

ZUSÄTZLICHE DOKUMENTE

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